MITTELDEUTSCHE

FACHAKADEMIE der

IMMOBILIEN­WIRTSCHAFT

e. V.

AB 28. OKTOBER 2024:

FORTBILDUNG:

"Sozialberater/-in (MFA)"

Teilnahmebedingungen

Anmeldung

Anmeldungen zu Veranstaltungen der MFA sind per Post, Fax, E-Mail oder online im Internet unter www.mfa-erfurt.de an die MFA zu richten. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Die Anmeldung ist verbindlich, wenn sie von der MFA schriftlich oder in Textform bestätigt wird. Die MFA behält sich vor, eine Anmeldung nur anzunehmen, soweit die Höchstteilnehmeranzahl noch nicht erreicht ist.

Anmeldungen nach Anmeldeschluss sind möglich, sofern noch Kapazitäten vorhanden sind.

Durchführung

Die Veranstaltungen werden im Regelfall in Erfurt, Regierungsstraße 58, durchgeführt, es sei denn, es wird ausdrücklich ein anderer Veranstaltungsort genannt. Die MFA behält sich den Wechsel des Referenten/ der Referentin, die Modifizierung des Veranstaltungsinhalts, Termin- und Ortsverschiebungen sowie eine Änderung der Teilnehmerzahl vor.

Teilnahmegebühren

Zusammen mit der Anmeldebestätigung wird in der Regel eine Rechnung über die Teilnahmegebühr übermittelt. Die Teilnahmegebühr wird mit Zugang der Rechnung fällig und ist ohne jeglichen Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer auf das ausgewiesene Konto zu zahlen. Forderungen gegen die MFA können hiergegen nur insoweit zur Aufrechnung gebracht werden, als diese unbestritten oder rechtskräftig sind.

Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die notwendige Nutzung der technischen Einrichtungen; bei Ganztagesveranstaltungen sind zusätzlich Begrüßungskaffee, das Mittagessen inkl. Getränke sowie Pausengetränke inkludiert.

Pflichten des Teilnehmers/ der Teilnehmerin, Hausordnung

Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verpflichtet sich, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung einzuhalten, den Anweisungen der Referentin/ des Referenten sowie der Beauftragten der MFA Folge zu leisten sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung entgegensteht.

Stornierung/Kündigung/Stornierungsgebühr

Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin kann seine/ ihre Anmeldung stornieren. Die Stornierung hat in Textform zu erfolgen.

Halbtages-/Tagesveranstaltungen mit bis zu 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten

Eine Stornierung bis einschließlich 8. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn ist gebührenfrei möglich. Bei Stornierungen ab dem 7. Kalendertag bis zum Vortag der Veranstaltung wird eine Stornierungsgebühr in Höhe der Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Bei Stornierung am Veranstaltungstag oder bei Nichtteilnahme wird eine Stornierungsgebühr in Höhe der Teilnahmegebühr erhoben.

Eine Vertretung/ ein Auswechseln des angemeldeten Teilnehmers/ der angemeldeten Teilnehmerin ist nach vorheriger Mitteilung in Textform jederzeit gebührenfrei möglich.  

Mehrtagesveranstaltungen/Lehrgänge mit zehn und mehr Unterrichtseinheiten á 45 Minuten

Eine Stornierung bis einschließlich 8. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn ist gebührenfrei möglich. Bei Stornierungen ab dem 7. Kalendertag bis zum Vortag des ersten Veranstaltungstages wird eine pauschalierte Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5% der Teilnahmegebühr als Schadensersatz erhoben. Dem Teilnehmer/der Teilnehmerin steht es frei, der MFA den Anfall eines geringeren Schadens nachzuweisen.

Veranstaltungen (z.B. Lehrgänge), die zehn und bis zu 260 Unterrichtseinheiten umfassen, können vom Teilnehmer/ der Teilnehmerin nach deren Beginn ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

Veranstaltungen (z.B. Lehrgänge), die 260 und mehr Unterrichtseinheiten umfassen, können vom Teilnehmer/ der Teilnehmerin nach deren Beginn ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 1 Monat zum 15.09. bzw. 15.02. in Textform gekündigt werden.

Maßgeblich für jegliche Fristenberechnung ist der Eingang der Stornierung/ Kündigung bei der MFA.

Die Teilnahmegebühr für die bis zum Wirksamwerden der Stornierung/Kündigung angefallenen und bis zum Fristende noch anfallenden Unterrichtseinheiten ist von dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin zu entrichten.

War die Teilnahmegebühr bereits vollständig beglichen (Vorkasse), werden mögliche Überzahlungen von der MFA unverzüglich erstattet.

Referentenwechsel und Ortsverschiebungen i. S. Ziff. 2 berechtigen nicht zu Stornierung, Kündigung oder Rücktritt.

Mutterschutz/ Elternzeit

Nach Beginn von Mehrtagesveranstaltungen/Lehrgängen können diese auf Wunsch des Teilnehmers/ der Teilnehmerin in Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes und/oder der Elternzeit unterbrochen werden. In diesen Fällen ist der MFA der Beginn des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit in Textform mit einer Frist von 1 Monat bekannt zu geben. Die Teilnahmegebühr für die bis dahin angefallenen und bis zum Eintritt in den Mutterschutz oder die Elternzeit noch anfallenden Unterrichtseinheiten ist von dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin zu entrichten.

Ein Wiedereinstieg unter Anrechnung der bereits erfolgten Teilnahme und gezahlter Teilnahmegebühren ist möglich.

Absage durch MFA

Die MFA ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen, z.B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, abzusagen.

Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden erstattet.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Copyright

Alle Rechte, insbesondere die des Nachdrucks, der Verbreitung und der Vervielfältigung der Veranstaltungsunterlagen oder Teilen daraus bleiben vorbehalten. Kein Teil der Veranstaltungsunterlagen darf in irgendeiner Form, auch nicht auszugsweise und auch nicht für Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung, ohne vorherige schriftliche Genehmigung der MFA reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

Die Aufzeichnung der Veranstaltungen auf Ton-und/oder Bildträgern ist verboten.

Haftung

Die Haftung der MFA sowie die ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen erstreckt sich nur auf vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, die den Teilnehmern durch den Besuch der Veranstaltung entstehen. Die MFA haftet weder für mittelbare Schäden (z.B. Folgeschäden oder entgangener Gewinn) noch für den Verlust von Daten und Programmen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der MFA, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen beruht, richtet sich uneingeschränkt nach der gesetzlichen Regelung.

Datenspeicherung

Die Behandlung sämtlicher Daten erfolgt gemäß Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Die Daten der Teilnehmer sind personenbezogene Daten und werden, soweit es geschäftsnotwendig ist, in den EDV-Anlagen der MFA gespeichert und verarbeitet. Sie werden vertraulich und gemäß geltenden Datenschutzvorschriften behandelt.

Hinweis zur passwortgeschützten Übermittlung von Anhängen

Um die Daten des Teilnehmers/ der Teilnehmerin sicher zu übertragen, sollten die benötigten Anmeldeunterlagen in einem passwortgeschützten Archiv an die MFA versendet werden. Bei Erhalt wird der Absender telefonisch zur Übertragung des entsprechenden Passwortes kontaktiert.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Erfurt.