Update E-Rechnung und Fragestunde zur E-Rechnung
Detaillierte Beschreibung
Ergänzungen aus dem BMF-Schreiben vom 15.10.2024
Ab dem 01.01.2025 ist die Annahme einer E-Rechnung im inländischen B2B-Bereich verpflichtend, daraus resultieren beispielsweise Frage wie:
- Welche Unternehmen sind betroffen?
- Muss ich die E-Rechnung annehmen, was ist, wenn ich das nicht kann?
- Wie darf technisch gesehen die E-Rechnung übermittelt werden?
- Wie speichere ich die E-Rechnung „revisionssicher“?
- Muss die E-Rechnung auch elektronisch verarbeitet werden?
- Wie erfolgt die Rechnungsberichtigung einer E-Rechnung?
Bei der Rechnungsstellung gibt es unterschiedliche Übergangsfristen. Aber auch in diesem Zusammenhang sollten Unternehmen ihren debitorischen Prozess einer „Digitalisierungsoptimierung“ schon heute unterwerfen.
Hierbei gibt es Fragen wie beispielsweise:
- Woran erkenne ich, dass ich es mit einem inländischen Unternehmen zu tun habe?
- Welches Ausgangsformat sollte gewählt werden?
- Wie werden Dauerschuldverhältnisse (Verträge) im E-Rechnungsverfahren abgewickelt?
- Was ist eigentlich die „ausgehende Rechnung“ aus Sicht der steuerrelevanten Daten?
- Was muss ich machen, wenn mein Kunde die E-Rechnung nicht annehmen kann/oder will?
In der Fragestunde wird auf diesen exemplarischen Fragenkatalog eingegangen, aber natürlich sind Sie angehalten Ihre Fragen beizusteuern.
Die Veranstaltung gilt als Weiterbildung im Sinne von § 34 GewO. Sie erhalten einen Nachweis über 1 Stunde.