Tod des Mieters (Rechtsnachfolge in den Mietvertrag)
Detaillierte Beschreibung
Tod des Mieters (Rechtsnachfolge in den Mietvertrag)
Mit dem Tod des Mieters stellen sich viele Fragen: Wer ist der neue Vertragspartner? Unter welchen Voraussetzungen können Vermieter und Mieter außerordentlich kündigen? Wie verhält es sich, wenn nur einer der Mieter verstorben ist? Wer haftet für die Schulden des Verstorbenen?
Inhalt:
- Eintrittsrecht bei Tod des Mieters, außerordentliche Kündigung, § 563 BGB
- Fortsetzung mit überlebenden Mietern, § 563a BGB
- Haftung bei Eintritt oder Fortsetzung, § 563b BGB
- Fortsetzung des Mietverhältnisses mit den Erben, außerordentliche Kündigung, § 564 BGB
- Tod des Genossenschaftsmitglieds, § 77 GenG
Die Veranstaltung gilt als Weiterbildung im Sinne von § 34 GewO. Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis über die jeweiligen Stunden.