MITTELDEUTSCHE

FACHAKADEMIE der

IMMOBILIEN­WIRTSCHAFT

e. V.

AM 17. NOVEMBER:

SEMINAR

BETRIEBSKOSTEN INTENSIV

AM 9. DEZEMBER

VOM DINOSAURIER ZUM

ZUKUNFTSQUARTIER

AM 12. JANUAR

WEBINAR

CHAT GPT MEISTERN II

 

Mietschulden abbauen & Räumungen verhindern – Strategien und Entscheidungshilfen für den Abbau von Mietschulden

Kategorien:
Mittelpunkt Mieter
Veranstaltungsort:
Mitteldeutsche Fachakademie Erfurt
Termin:
29.04.2026 , 09:00 - 16:00 Uhr
Zielgruppe:
Kundenbetreuer, Forderungsmanager, Mitarbeiter Mahn- & Klagewesen, Führungskräfte
Kursleiter:

Detaillierte Beschreibung

Mietschuldner/innen stellen die Mitarbeitenden vor eine Anzahl von Entscheidungen: Handelt es sich um einen aus­sichtslosen Fall, bei dem schnell der Klageweg beschritten werden sollte? Lohnt sich eine Raten­­zah­­lungs­ver­einbarung? Wie erreicht man klare, stabile Vereinba­run­gen? Ein gut organisiertes Forderungsmanagement ist ein effektiver Weg, Chancen und Risiken abzuschätzen, die Rückzahlung zu vereinbaren und bei Verein­ba­rungs­­bruch ein­zu­­greifen. Ein gut trainierter Forderungs­mana­ger versteht die Situation des Schuldners, verdeutlicht die Folgen bei Verweigerung und begleitet den Mieter auf dem Weg der Rückstands­begleichung.

In diesem Seminar werden wirksame Strate­gien im Umgang mit Mietschuldnern vermittelt und erprobt. Neben Fachwissen steht das Training an Fällen aus der Praxis im Mittelpunkt. Im Seminar besteht auch die Möglichkeit, über schwierige Fälle zu sprechen.

Inhalt

  • Vorbereitung, Komponenten, Zielgruppe, Zeitfenster
  • Hintergrund: Überschuldung, Bürgergeld & Co.
  • Workflow im Forderungsmanagement: Wann, was und wie?
  • Motivation zur Änderung des Zahlungsverhaltens
  • Überfordert oder aussichtslos? – Unterstützung für Mietschuldner
  • Energieschulden: Beratung und Möglichkeiten
  • Gesprächsschema für Forderungsgespräche

Die Veranstaltung gilt als Weiterbildung im Sinne von § 34 GewO. Sie erhalten einen Nachweis über 6 Stunden.

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Preis:
300,00 €
Endpreis, keine Ausweisung der Mehrwertsteuer gemäß § 19 UStG