Miete, Renovierungen, Entrümpelungen und Mietschulden bei Bürgergeldberechtigten bzw. Grundsicherungsberechtigten
Detaillierte Beschreibung
Die sozialrechtlichen Regelungen zur Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung im SGB II und SGB XII sind kompliziert und werden regional höchst unterschiedlich umgesetzt. Mit der Wohngeld-Plus-Reform wurde eine weitere Zuschussleistung für Menschen mit geringerem Einkommen für eine größere Zielgruppe zugänglich gemacht.
Für Leistungsberechtigte der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Sozialhilfe können neben den laufenden Mietzahlungen auch Mietschulden, offene Forderungen aus der Betriebs- und Heizkostenabrechnung, Schönheitsreparaturen bis hin zu den Kosten einer notwendigen Entrümpelung durch den zuständigen Sozialleistungsträger übernommen werden.
Das Seminar erläutert unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und aktueller Gesetzesänderungen die jeweiligen Rechtsgrundlagen, Kommunikationswege mit den zuständigen Behörden und Möglichkeiten für die Leistungsberechtigte ihre Rechtsansprüche durchzusetzen. Ziel des Seminars ist der Erwerb sozialrechtlicher Kenntnisse, um Mieter und Mieterinnen über bestehende Rechtsansprüche zu informieren und mit den zuständigen Behörden in den Dialog zu treten.
Inhalt:
Sie lernen, wer in welches Leistungssystem fällt und welche gesetzlichen Voraussetzungen für Unterkunftskosten und weitere Bedarfslagen gelten. Sie erfahren, wie Sie mit Behörden kommunizieren, alternative Beratungsangebote nutzen und Mieter bei der Durchsetzung von Leistungen effektiv unterstützen.
Flankierende Maßnahmen runden die Praxiskenntnisse ab.
Die Veranstaltung gilt als Weiterbildung im Sinne von § 34 GewO. Sie erhalten einen Nachweis über 6 Stunden.