Durchführung und Abrechnung von Heizungsmaßnahmen nach dem GEG 2024 im Mietrecht
Detaillierte Beschreibung
Inhalte:
Ankündigung von Heizungsmaßnahmen nach GEG
- § 555b BGB - Vorliegen einer Modernisierungsmaßnahme
- Voraussetzung der Maßnahmen nach § 555b Nr. 1a BGB
- Verweis auf § 71 Abs. 1 GEG
- Abgrenzung der Maßnahmen nach § 555b Nr. 1a BGB
- zu Nr. 1 - liegt nicht ohnehin bereits eine Maßnahme nach Nr. 1 vor ?
- zu Nr. 6 - vom Vermieter nicht zu vertretende Maßnahme
- Begriff der Heizungsanlage
- § 555c BGB - Ankündigung der Heizungsmaßnahme
- Angaben in der Modernisierungsankündigung zu den Vorraussetzungen der Nr. 1
- Angabe der Eckdaten der Anlage zur Überprüfung einer nachhaltigen Energieeinsparungsmöglichkeit
- Angaben in der Modernisierungsankündigung zu den Voraussetzungen der Nr. 1a
- Nachweis des Einsatzes von 65% erneuerbaren Energien erforderlich ?
- notwendige technische Angaben in der Ankündigung
- bei technologieoffener Lösung
- bei Rückgriff auf eine der Erfüllungsoptionen
- § 555d Abs. 4 BGB - Härteeinwand des Mieters
- Härteeinwand des Mieters möglich?
- Vornahme der Interessenabwägung
- Spezialfall § 71l GEG - Etagenheizung
- Zentralisierungsentscheidung des Vermieters als Modernisierungsmaßnahme nach Nr. 1 oder Nr. 1a)
Mieterhöhung nach Durchführung einer Heizungsmaßnahme
- § 559 BGB
- Begrenzung der umlagefähigen Baukosten gem. § 71o GEG bei Wärmepumpen
- Abzug von Instandsetzungskosten und Berücksichtigung des Baualters des auszutauschenden Bauteiles
- zusätzliche Kappungsgrenze für Heizungsmaßnahmen
- Anwendbarkeit bei § 555b Nr. 1 und Nr. 1a
- Begrenzung nur für die Heizungsmaßnahme, Abgrenzung zu Folge- und Begleitmaßnah-
men - Durchführung einer Heizungsmaßnahme in mehreren Abschnitten
- Anrechnung auf die Gesamtkappungsgrenze
- § 559c BGB - vereinfachte Mieterhöhung
- Möglichkeit des Härteeinwandes für Mieter
- § 559e BGB
- Voraussetzungen der neuen Regelung
- Inanspruchnahme von Fördermitteln
- Vorteile für den Vermieter
- höhere Umlagemöglichkeit
- geringerer Abzug von Instandsetzungskosten
- Risiken für den Vermieter
- keine Anwendbarkeit bei unterbleibender Förderung
- mangelnde Kalkulierbarkeit der Refinanzierung
- § 557b BGB
- keine Modernisierungsumlage bei Maßnahmen nach § 555b Nr. 1a BGB
- § 557a BGB
- Umlagemöglichkeit nach § 559c und § 559e BGB bei Staffelmietvereinbarung
Die Veranstaltung gilt als Weiterbildung im Sinne von § 34 GewO. Sie erhalten einen Nachweis über 3,5 Stunden.