MITTELDEUTSCHE

FACHAKADEMIE der

IMMOBILIEN­WIRTSCHAFT

e. V.

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SEMINAR

BETRIEBSKOSTEN INTENSIV

AM 9. DEZEMBER

VOM DINOSAURIER ZUM

ZUKUNFTSQUARTIER

AM 12. JANUAR

WEBINAR

CHAT GPT MEISTERN II

 

Durchführung und Abrechnung von Heizungsmaßnahmen nach dem GEG 2024 im Mietrecht

Kategorien:
Mittelpunkt Mieter
Veranstaltungsort:
zoom-Online Raum
Termin:
09.03.2026 , 09:00 - 12:30 Uhr
Zielgruppe:
Mitarbeiter aus Bestand, Vermietung, Verwaltung, Technik

Detaillierte Beschreibung

Inhalte:

Ankündigung von Heizungsmaßnahmen nach GEG

  1. § 555b BGB - Vorliegen einer Modernisierungsmaßnahme
  • Voraussetzung der Maßnahmen nach § 555b Nr. 1a BGB
    •     Verweis auf § 71 Abs. 1 GEG
  • Abgrenzung der Maßnahmen nach § 555b Nr. 1a BGB
    •     zu Nr. 1 - liegt nicht ohnehin bereits eine Maßnahme nach Nr. 1 vor ?
    •     zu Nr. 6 - vom Vermieter nicht zu vertretende Maßnahme
  • Begriff der Heizungsanlage
  1. § 555c BGB - Ankündigung der Heizungsmaßnahme
  • Angaben in der Modernisierungsankündigung zu den Vorraussetzungen der Nr. 1
    • Angabe der Eckdaten der Anlage zur Überprüfung einer nachhaltigen Energieeinsparungsmöglichkeit
  • Angaben in der Modernisierungsankündigung zu den Voraussetzungen  der Nr. 1a
    •    Nachweis des Einsatzes von 65% erneuerbaren Energien erforderlich ?
    •    notwendige technische Angaben in der Ankündigung
      •             bei technologieoffener Lösung
      •             bei Rückgriff auf eine der Erfüllungsoptionen
  1. § 555d Abs. 4 BGB  - Härteeinwand des Mieters
  • Härteeinwand des Mieters möglich?
  • Vornahme der Interessenabwägung
  1. Spezialfall § 71l GEG - Etagenheizung
  • Zentralisierungsentscheidung des Vermieters als Modernisierungsmaßnahme nach Nr. 1 oder Nr. 1a)

Mieterhöhung nach Durchführung einer Heizungsmaßnahme

  1. § 559 BGB
  • Begrenzung der umlagefähigen Baukosten gem. § 71o GEG bei Wärmepumpen
  • Abzug von Instandsetzungskosten und Berücksichtigung des Baualters des auszutauschenden Bauteiles
  • zusätzliche Kappungsgrenze für Heizungsmaßnahmen
    •     Anwendbarkeit bei § 555b Nr. 1 und Nr. 1a
    •     Begrenzung nur für die Heizungsmaßnahme, Abgrenzung zu Folge- und Begleitmaßnah-
          men
    •     Durchführung einer Heizungsmaßnahme in mehreren Abschnitten
    •     Anrechnung auf die Gesamtkappungsgrenze
  1. § 559c BGB - vereinfachte Mieterhöhung
  • Möglichkeit des Härteeinwandes für Mieter
  1. § 559e BGB
  • Voraussetzungen der neuen Regelung
    •     Inanspruchnahme von Fördermitteln
  • Vorteile für den Vermieter
    •     höhere Umlagemöglichkeit
    •     geringerer Abzug von Instandsetzungskosten
  • Risiken für den Vermieter
    •     keine Anwendbarkeit bei unterbleibender Förderung
    •     mangelnde Kalkulierbarkeit der Refinanzierung
  1. § 557b BGB
  • keine Modernisierungsumlage bei Maßnahmen nach § 555b Nr. 1a BGB
  1. § 557a BGB
  • Umlagemöglichkeit nach § 559c und § 559e BGB bei Staffelmietvereinbarung

Die Veranstaltung gilt als Weiterbildung im Sinne von § 34 GewO. Sie erhalten einen Nachweis über 3,5 Stunden.

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Preis:
195,00 €
Endpreis, keine Ausweisung der Mehrwertsteuer gemäß § 19 UStG