MITTELDEUTSCHE

FACHAKADEMIE der

IMMOBILIEN­WIRTSCHAFT

e. V.

AM 17. NOVEMBER:

SEMINAR

BETRIEBSKOSTEN INTENSIV

AM 9. DEZEMBER

VOM DINOSAURIER ZUM

ZUKUNFTSQUARTIER

AM 12. JANUAR

WEBINAR

CHAT GPT MEISTERN II

 

Die häufigsten Fehler bei der Mieterhöhung

Kategorien:
Mittelpunkt Mieter
Veranstaltungsort:
Mitteldeutsche Fachakademie Erfurt
Termin:
27.04.2026 , 09:00 - 16:00 Uhr

Detaillierte Beschreibung

Im Rahmen der Erstellung und Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen sind zahlreiche rechtliche Anforderungen zu bewältigen. Hinzu kommen eine umfassende Rechtsprechung sowie aktuell eingetretene oder unmittelbar bevorstehende Gesetzesänderungen. Das Seminar erläutert die verschiedenen Mieterhöhungsmöglichkeiten und die Voraussetzungen von wirksamen Mieterhöhungsverlangen und –erklärungen .

Ziel und Inhalt:

Überblick über die Mieterhöhungsmöglichkeiten in Wohnraummietverhältnissen

  • Vereinbarung einer Mieterhöhung nach § 557 Abs. 1 BGB
  • weitere gesetzliche Mieterhöhungsmöglichkeiten

Staffelmiete nach § 557 a BGB

Indexmiete nach § 557 b BGB

Das Mieterhöhungsverlangen nach §§ 558 – 558 e BGB

  • Voraussetzungen und Formalien der Mieterhöhung
  • zulässige Begründungsmittel
  • Rechtsprechung zu Mietspiegeln
  • MietspiegelreformG
  • energetische Ausstattung als Merkmal der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Herabsetzung der Kappungsgrenze in „gefährdeten Gebieten"
  • Widerrufsrecht des Mieters nach § 312g BGB?

Typische Fehler in Mieterhöhungsverlangen:

  • Vertretung des Vermieters
  • Adressaten/Zustellung
  • fehlende Angaben zu Mietspiegelfeldern
  • Behandlung von mietereigenen Maßnahmen
  • Umgang mit Mietspiegeln / Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Wartefrist und Kappungsgrenze
  • Form der Zustimmung durch den Mieter

Mieterhöhungserklärungen nach Modernisierung - §§ 559 ff. BGB, § 558 BGB oder
Kappungsgrenze, Fristläufe

  • Form und Inhalt der Mieterhöhungserklärung, Fristen, Kürzungsbeträge
  • 559 BGB, Härtegrund des Mieters
  • Mieterhöhung nach § 559c BGB – Vorteile / Nachteile
  • Mieterhöhung nach § 559e BGB bei Heizungsmaßnahmen
  • Alternative: Mieterhöhung nach § 558 BGB
  • Alternative: Kombination § 558 und § 559 BGB ?
  • Alternative: Mieterhöhung nach § 557 BGB

Härteeinwand des Mieters

  • Höhe der Miete als Härteeinwand
  • Voraussetzungen und Fristen für Geltendmachung des Härteeinwands durch den Mieter
  • Folgen fehlender oder unzureichender Ankündigungen für die Mieterhöhung
  • Kürzungsbeträge bei Modernisierungsmieterhöhung im Falle der Inanspruchnahme
    öffentlicher Fördermittel
  • Mieterhöhungen durch Vereinbarung § 557 BGB
  • Widerrufsrecht des Mieters nach § 312g BGB

Kürzungsbeträge nach erfolgter Modernisierung und Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel auch bei den nachfolgenden Mieterhöhungen nach §§ 558 – 558 e BGB

Die Veranstaltung gilt als Weiterbildung im Sinne von § 34 GewO. Sie erhalten einen Nachweis über 6 Stunden.

 

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Preis:
300,00 €
Endpreis, keine Ausweisung der Mehrwertsteuer gemäß § 19 UStG