Die häufigsten Fehler bei der Mieterhöhung
Detaillierte Beschreibung
Im Rahmen der Erstellung und Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen sind zahlreiche rechtliche Anforderungen zu bewältigen. Hinzu kommen eine umfassende Rechtsprechung sowie aktuell eingetretene oder unmittelbar bevorstehende Gesetzesänderungen. Das Seminar erläutert die verschiedenen Mieterhöhungsmöglichkeiten und die Voraussetzungen von wirksamen Mieterhöhungsverlangen und –erklärungen .
Ziel und Inhalt:
Überblick über die Mieterhöhungsmöglichkeiten in Wohnraummietverhältnissen
- Vereinbarung einer Mieterhöhung nach § 557 Abs. 1 BGB
- weitere gesetzliche Mieterhöhungsmöglichkeiten
Staffelmiete nach § 557 a BGB
Indexmiete nach § 557 b BGB
Das Mieterhöhungsverlangen nach §§ 558 – 558 e BGB
- Voraussetzungen und Formalien der Mieterhöhung
- zulässige Begründungsmittel
- Rechtsprechung zu Mietspiegeln
- MietspiegelreformG
- energetische Ausstattung als Merkmal der ortsüblichen Vergleichsmiete
- Herabsetzung der Kappungsgrenze in „gefährdeten Gebieten"
- Widerrufsrecht des Mieters nach § 312g BGB?
Typische Fehler in Mieterhöhungsverlangen:
- Vertretung des Vermieters
- Adressaten/Zustellung
- fehlende Angaben zu Mietspiegelfeldern
- Behandlung von mietereigenen Maßnahmen
- Umgang mit Mietspiegeln / Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
- Wartefrist und Kappungsgrenze
- Form der Zustimmung durch den Mieter
Mieterhöhungserklärungen nach Modernisierung - §§ 559 ff. BGB, § 558 BGB oder
Kappungsgrenze, Fristläufe
- Form und Inhalt der Mieterhöhungserklärung, Fristen, Kürzungsbeträge
- 559 BGB, Härtegrund des Mieters
- Mieterhöhung nach § 559c BGB – Vorteile / Nachteile
- Mieterhöhung nach § 559e BGB bei Heizungsmaßnahmen
- Alternative: Mieterhöhung nach § 558 BGB
- Alternative: Kombination § 558 und § 559 BGB ?
- Alternative: Mieterhöhung nach § 557 BGB
Härteeinwand des Mieters
- Höhe der Miete als Härteeinwand
- Voraussetzungen und Fristen für Geltendmachung des Härteeinwands durch den Mieter
- Folgen fehlender oder unzureichender Ankündigungen für die Mieterhöhung
- Kürzungsbeträge bei Modernisierungsmieterhöhung im Falle der Inanspruchnahme
öffentlicher Fördermittel - Mieterhöhungen durch Vereinbarung § 557 BGB
- Widerrufsrecht des Mieters nach § 312g BGB
Kürzungsbeträge nach erfolgter Modernisierung und Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel auch bei den nachfolgenden Mieterhöhungen nach §§ 558 – 558 e BGB
Die Veranstaltung gilt als Weiterbildung im Sinne von § 34 GewO. Sie erhalten einen Nachweis über 6 Stunden.