MITTELDEUTSCHE

FACHAKADEMIE der

IMMOBILIEN­WIRTSCHAFT

e. V.

AB 28. OKTOBER 2024:

FORTBILDUNG:

"Sozialberater/-in (MFA)"

Cannabisgesetz (KCanG): Anbau - Konsum – Handel. Was dürfen Mieter und Vermieter?

Kategorien:
Alles was Recht ist
Veranstaltungsort:
zoom-Online Raum
Termin:
12.09.2024 , 09:00 - 10:30 Uhr

Detaillierte Beschreibung

Seit 1. April 2024 ist in Deutschland Cannabis legal. Erwachsene dürfen Cannabis anbauen, besitzen und konsumieren. Aber nur bestimmte Mengen sind strafffrei. Außerdem können Vermietende den Konsum unter Umständen einschränken. Mitmietende müssen weder den Geruch lebender Pflanzen noch den typischen Grasgeruch grenzenlos akzeptieren – wenden sich aber leider viel zu häufig an die Vermietenden, drohen mit Mietminderung oder Auszug, anstatt bei den Störenden zu klingeln.

Vermietende müssen wissen, was mietrechtlich zu akzeptieren wäre, wo die Grenzen des Mietgebrauchs liegen und welche Handhabe bei Störungen des Hausfriedens durch den Anbau, Konsum oder Handel besteht. Zudem: Was gilt für Wohngemeinschaften, was für Mietende mit Kindern und Jugendlichen?

Das Webinar befasst sich mit den aktuellen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG).

Inhalte:

  • KCanG - Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen „Cannabis“ ab 01.04.2024
  • Wenn der Nachbar das Gras wachsen hört oder „3x3 macht neun“ - Cannabisanbau in der Mietwohnung/ Balkon/ Balkongewächshaus: Grenzen des vertraglichen Gebrauchs
  • Cannabis bei Kindern und Jugendlichen: Endet der Schutz an der Wohnungstür? Handlungsmöglichkeiten des Vermieters
  • Cannabis als Balkonbepflanzung - Cannabiskonsum - wenn es nach Gras riecht: Störung des Hausfriedens und Handlungsoptionen des Vermieters, wenn sich Mitmieter beschweren
  • Welche Urteile „Makulatur“ geworden sind: Drogenkonsum in der Mietwohnung
  • Vertragsgestaltung: „Cannabisverbot“ im Mietvertrag, Hausordnung oder Genossenschaftssatzung zulässig?
  • Wenn Nachbarn „schwätzen“: Cannabisplantage „im 2. OG“ - Zutrittsrecht und Eingriffsmöglichkeiten des Vermieters
  • Aktuelle Rechtsprechung: Drogenhandel in der Mietwohnung und fristlose Kündigung

Die Veranstaltung gilt als Weiterbildung im Sinne von § 34 GewO. Sie erhalten einen Nachweis über 1,5 Stunden.

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Preis:
75,00 €
Endpreis, keine Ausweisung der Mehrwertsteuer gemäß § 19 UStG