Außenanlagen und Verkehrswege betreuen – Was verlangt die Verkehrssicherungspflicht? Aus der Sicht eines Verwalters
Detaillierte Beschreibung
Schlagzeilen wie „Klettergerüst eingestürzt – Kontrollpflichten verletzt?“ lenken den Blick auf eine Pflicht des Hauseigentümers/Verwalters: die Verkehrssicherungspflicht! Diese gilt für alle Außenanlagen, Treppenhäuser und auch Keller. Der Vorort – Mitarbeiter hat es als erster im Blick und in der Hand, etwas zu unternehmen, um Schnee- und Glätte zu beseitigen, Gefahrenstellen zu sichern und Firmen zu beauftragen.
Im Seminar beschäftigen Sie sich mit Fragen wie, was ist bei maroden Bäumen zu tun? Inwieweit interessieren mich Gehwege, Auffahrten, Kellerzugänge und was sind die häufigsten Gefahrenquellen? Welche Möglichkeiten gibt es im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung, vorbeugende Vereinbarungen zu treffen?
Inhalt:
- Unbebaute Grundstücke
- Baumkontrollen
- Schnee- und Glättebekämpfung
- Spielplätze
- Grünanlagen
- Treppenhaus und Hof
- Rollstühle und Gehhilfen
- Wohin mit dem Kinderwagen?
- Fußmatten und Schränkchen im Treppenhaus und im Flur
- Fahrräder im Treppenhaus
- Sperrmüll im Keller
- Balkone (Balkonkraftwerke)
- Haftung und Schadensersatz
- Betriebsicherheitsverordnung und Aufzüge
- Verkehrssicherungsmaßnahmen eines Wohnungsunternehmens zum vergleichen
Die Veranstaltung gilt als Weiterbildung im Sinne von § 34 GewO. Sie erhalten einen Nachweis über 6 Stunden.