MITTELDEUTSCHE

FACHAKADEMIE der

IMMOBILIEN­WIRTSCHAFT

e. V.

AB 28. AUGUST:

FORTBILDUNG

IMMOBILIENFACHWIRT/IN (IHK)

AB 26. OKTOBER

LEHRGANG

SOZIALBERATER/-IN (MFA)

AB 21. SEPTEMBER

LEHRGANG

IMMOBILIENTECHNIKER/-IN (MFA)

 

Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen bis zur Mieterhöhung

Kategorien:
Mittelpunkt Mieter
Veranstaltungsort:
Mitteldeutsche Fachakademie Erfurt
Termin:
23.11.2026 , 09:00 - 16:00 Uhr

Detaillierte Beschreibung

Das Seminar verschafft einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und die von dem Vermieter, zur erfolgreichen Durchführung und Abrechnung von Modernisierungsmaßnahmen, zu beachtenden Voraussetzungen.

Inhalte:

1. Begriff Modernisierung

Maßnahmenkatalog nach §§ 555b BGB, insbesondere:

  • „Energetische Modernisierung“ und Heizungsumstellung auf erneuerbare Energien
  • Wohnwertverbesserung
  • Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Maßnahmen
  • Abgrenzung Modernisierung und Instandsetzung

Ankündigung

  • Als Voraussetzung für Duldungspflicht
  • Form / formale Anforderungen
  • Frist
  • Notwendiger Inhalt der Ankündigung nach § 555c BGB/ Besonderheiten bei späterer Anwendung des § 559c BGB
  • Beachtung der Vorgaben des § 559d BGB und § 6 WiStG
  • Mitteilungspflichten des Mieters bei Härtegründen
  • Ankündigung und Duldung bei Gewerberaumvermietung

2. Rechte des Mieters bei Durchführung der Maßnahmen

  • Mietminderung § 536 BGB
  • Aufwendungsersatzansprüche

3. Mieterhöhung nach durchgeführter Modernisierung

Mieterhöhung nach § 559 BGB

  • Kappungsgrenze, Fristläufe
  • Form und Inhalt der Mieterhöhungserklärung, Fristen, Kürzungsbeträge
  • 559 BGB, Härtegrund des Mieters
  • Mieterhöhung nach § 559c BGB – Vorteile / Nachteile
  • Mieterhöhung nach § 559e BGB bei Heizungsmaßnahmen
  • Alternative: Mieterhöhung nach § 558 BGB
  • Alternative: Kombination § 558 und § 559 BGB ?
  • Alternative: Mieterhöhung nach § 557 BGB

4. Modernisierungsvereinbarungen

  • Zulässigkeit bei Wohnraum, § 555 f BGB
  • Vorgehen im Hinblick auf § 559d BGB / § 6 WiStG

5. Contracting

  • Voraussetzungen der Umstellung nach neuem Recht, § 556c BGB
  • Form, Frist und Inhalt der Ankündigung
  • Folgen bei fehlerhafter oder unterbliebener Ankündigung
  • Kürzungsrecht des Mieters
  • „Nachholung“ durch Vermieter

Die Veranstaltung gilt als Weiterbildung im Sinne von § 34 GewO. Sie erhalten einen Nachweis über 6 Stunden.

                                                                                                                          

 

Zurück

Preis:
300,00 €
Endpreis, keine Ausweisung der Mehrwertsteuer gemäß § 19 UStG